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Rubrik:Kolumne
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Autor:Agent jooolia
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Letzte Aktualisierung:

Julia wundert sich über ... Geldgeilheit

Die Welt ist schon ein sonderbarer Ort. Allerlei Skurriles findet sich offline wie online. Mal regt es zum Nachdenken an, mal versüßt es den Tag und verhilft zu einem spontanen zum Schmunzeln. Unsere Agentin Julia wird für Euch wöchentlich über Absurditäten, Irrlichter und den ganz normalen Wahnsinn des Alltags berichten. Ihr Einblick in den urbanen oder vernetzen Dschungel verspricht ungewohnte Perspektiven, ominöse Begegnungen und Überraschendes.
Foto: Fabio Sommaruga/pixelio.de
An dieser Stelle ein Appell an all die stinkreichen Steuerhinterzieher, finanziellen Trittbrettfahrer und Versicherungsbetrüger in diesen Land: Ihr seid Arschlöcher! Ganz im Ernst! Keiner in Deutschland wirft seine sauer verdiente Kohle gerne dem Fiskus in den Rachen. Aber das ist nun mal der Preis, den wir dafür zahlen, daß wir in einer Demokratie leben, in der kein größenwahnsinniger Diktator am Steuer sitzt. Natürlich nervt es, wenn man mit seinen Steuern u.a. die deutsche Bürokratie und den viel zu großen Staatsapparat mit finanziert, oder ungerechtfertigte Bundeswehreinsätze, oder schlechte Fernsehsendungen. Aber alles in allem läßt es sich hier aushalten, und das sollte uns ein paar Euro wert sein.

Und jetzt zu meinen Lieblingen unter den geldgeilen Geiern: Den AGG-Hoppern.
Foto: bajstock.com
AGG-Hopper sind ein typisches Phänomen von gut gemeinter aber mies umgesetzter Politik. 2006 trat das Allgemeine Gleichstellungsgesetz in Kraft, auch Anti-Diskriminierungsgesetz genannt. Es soll verhindern, daß Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung benachteiligt werden. Bisschen utopisch vielleicht, aber im Ansatz keine schlechte Maßnahme. Leider hat die Regierung verschwitzt, deutschen Personalern ein paar wichtige Konsequenzen des AGG mitzuteilen.

Z.B.: Bewirbt sich ein Behinderter für einen Job, muß er in jedem Fall zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Schreibt ihm die Firma nur eine schnöde Absage verstößt sie gegen das AGG. Oder: Wird in einer Stellenanzeige gezielt nach „jungen, dynamischen“ Bewerbern gesucht, bedeutet dies eine Diskriminierung der älteren Semester. Das Ende vom Lied: Hunderte Raffzähne sind mit Diskriminierungsklagen gegen solche Unternehmen bereits vor Gericht gezogen und haben dicke Entschädigungszahlung abgesahnt. Dabei bewerben sich die meisten Kläger aus einer sicheren Stelle heraus und verdienen sich so ein paar Tausender nebenbei (Streitwert solcher Fälle sind drei Monatsgehälter der ausgeschriebenen Stellen). Und aus wessen Geldbeutel kommt die Kohle, die dabei für Gerichtskosten draufgeht? Aus dem des kleinen Mannes, der artig seine Steuern zahlt; da die Prozesse vor Arbeitsgerichten verhandelt werden, muß der AGG-Hopper nicht die Anwaltskosten des Angeklagten übernehmen – selbst, wenn dieser gewinnt. Um die horrenden Anwaltskosten zu vermeiden lassen sich die angeklagten Unternehmen lieber auf einen Vergleich ein und blechen. Ein besonders gieriger Außenhandelskaufmann aus Norddeutschland hatte mal knapp100 solcher Prozesse angestrengt, in seinen Briefen verwendete er bloß noch Textbausteine.
26 Mio. Euro kostet dieser Affenzirkus jedes Jahr. Danke auch, Ihr Vollpfosten. Möget Ihr mit Eurer Kohle im Hals ersticken

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